Die Rechtsanwälte der Kölner Kanzlei beraten und vertreten Mandaten im Ausländerrecht. Dazu gehören alle Teilbereiche des Asylrechts, des Flüchtlingsrechts sowie des Staatsangehörigkeitsrechts:
- Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis).
- Ehegattennachzug zu Deutschen
- Ehegattennachzug zu Ausländern
- Visumsverfahren / Einreise.
- Schengen-Visum/Remonstration und Klage bei Versagung des Schengen Visums für Drittlandsangehörige (z. B. aus Ägypten, Algerien, China, Indien, Kasachstan, Libanon, Marokko, Phillipinen, Russland, Syrien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Weissrussland, etc.).
- Asylrecht
- Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte.
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (insbesondere Studium) sowie Migration.
- Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit sowie Migration.
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen.
- Vorwurf der Scheinehe.
- Kindernachzug (Vorwurf der Scheinadoption).
- Familiennachzug/Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger.
- Abschiebung und Ausweisung
- Bleiberecht
- Duldung & Grenzübertrittsbescheinigung.
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.
- Freizügigkeitsrecht von Unionsbürgern und deren Familienangehörigen.
- Staatsangehörigkeit