Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln

Die Rechtsanwälte der Kölner Kanzlei beraten und vertreten Mandaten im Ausländerrecht. Dazu gehören alle Teilbereiche des Asylrechts, des Flüchtlingsrechts sowie des Staatsangehörigkeitsrechts:

  • Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis).
  • Ehegattennachzug zu Deutschen
  • Ehegattennachzug zu Ausländern
  • Visumsverfahren / Einreise.
  • Schengen-Visum/Remonstration und Klage bei Versagung des Schengen Visums für Drittlandsangehörige (z. B. aus Ägypten, Algerien, China, Indien, Kasachstan, Libanon, Marokko, Phillipinen, Russland, Syrien, Tunesien, Türkei, Ukraine,  Weissrussland, etc.).
  • Asylrecht
  • Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte.
  • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (insbesondere Studium) sowie Migration.
  • Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit sowie Migration.
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen.
  • Vorwurf der Scheinehe.
  • Kindernachzug (Vorwurf der Scheinadoption).
  • Familiennachzug/Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger.
  • Abschiebung und Ausweisung
  • Bleiberecht
  • Duldung & Grenzübertrittsbescheinigung.
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.
  • Freizügigkeitsrecht von Unionsbürgern und deren Familienangehörigen.
  • Staatsangehörigkeit